Ja zur Begrenzung!

Am 27. November 2016 stimmte die Aargauer Bevölkerung über die Begrenzung des Pendlerabzugs auf 7’000 Schweizer Franken ab. Die von der Aargauer Regierung vorgeschlagene und vom Grossen Rat angenommene Begrenzung auf 7'000 Franken war zwar klar zu wenig restriktiv ausgefallen, stellte aber dennoch eine wesentliche Verbesserung dar. Darum empfahl Ihnen der VCS Aargau der Begrenzung des Pendlerabzugs zuzustimmen. Und dies aus folgenden Gründen:

Zersiedelung stoppen, nicht weiter subventionieren!

Die Möglichkeit lange Arbeitswege vom steuerbaren Einkommen abzuziehen ist ein Treiber für die Zersiedelung und das biodiversitäts- und klimaschädliche Verkehrswachstum. Vor diesem Hintergrund wäre aus Umweltsicht höchstens ein maximaler Pendlerabzug von ca. 3'000 Franken zu rechtfertigen. Denn nur dieser Betrag stellt keine indirekte Subventionierung des motorisierten Individualverkehrs dar. Die Begrenzung des Pendlerabzugs auf 7‘000 beendet immerhin die finanzielle Belohnung der unökologischsten Pendelbewegungen. 

Mehr Fairness gegenüber öV-Pendler:innen!

Pendler welche mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sind, sind grundsätzlich schlechter gestellt: Sie können nur die effektiven Kosten Ihres Generalabonnements oder Streckenabonnements abziehen. Da selbst ein GA der ersten Klasse mit dem Preis von 5'970 CHF deutlich unter den 7'000 CHF liegt, würden die Benutzer des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich immer noch benachteiligt. Bei der Diskussion darf nicht vergessen werden, dass aktuell und auch künftig viele Auto-Pendler mehr abziehen können, als ihnen an effektiven Kosten anfallen, da der Pauschalabzug bei grosszügigen 70 Rappen pro Kilometer liegt. Jedoch nimmt dieses Ungleichgewicht mit einer Begrenzung auf 7'000 Franken ab und ist ein Schritt in die richtige Richtung. 

Fairness gegenüber Bürgern, welche in die Nähe ihres Arbeitsplatzes gezogen sind

Es kann nicht sein, dass diejenigen Bürger welche ihren Wohnort absichtlich nahe an ihren Arbeitsort gewählt haben, indirekt diejenigen Bürger subventionieren, welche immer noch weitere Arbeitswege auf sich nehmen, da sie ein abgelegenes Häuschen im Grünen bewohnen. Dies ist schlicht ungerecht und setzt völlig falsche Anreize. 

Begrenzung des Pendlerabzugs ist sozialpolitisch unbedenklich!

Auch verteilungspolitische Argumente gegen die Reduzierung des Pendlerabzugs greifen zu kurz: Erstens, pendeln gerade gutverdienende Arbeitnehmer durchschnittlich deutlich weiter und profitieren darum mehr von einer hohen Abzugsmöglichkeit. Zweitens, wer ein sparsames und kostengünstiges Auto fährt, wird auch die Kosten von weiten Pendel-Distanzen voll abziehen können oder kann mehr abziehen als effektive Kosten anfallen. 

Einnahmenseitig – das heisst keine weiteren Sparmassnahmen beim Naturschutz

Damit wird der Kantonsaushalt saniert, ohne dass die wertvollen Massnahmen im Umwelt- und Naturschutz (und in anderen Bereichen) noch weiter zusammengestrichen und auf die lange Bank geschoben werden.

Aargauer Kompromisslösung ist immer noch sehr grosszügig

Im Vergleich mit anderen Kantonen ist der Aargau immer noch sehr grosszügig was die Gestaltung des maximalen Pendlerabzugs anbelangt. So beträgt die Abzugsgrenze in Basel-Stadt 3'000 Franken, in St. Gallen 3'655 Franken, im Thurgau 6'000 Franken und im Kanton Bern 6'700 Franken. Auch im Kanton Zürich ist er wahrscheinlich bald auf 3'000 begrenzt, wie dies auch bei der Bundessteuer der Fall ist.

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print