Verbandsbeschwerderecht

Der VCS Aargau hat das Verbandsbeschwerderecht nach USG (Umweltschutzgesetz) und bearbeitet darin den Bereich Verkehr (Strassen, Einkaufszentren). Ist der VCS der Auffassung, dass bei einem Projekt das Umweltrecht verletzt ist, kann er die Bewilligungen von einer gerichtlichen Instanz überprüfen lassen.

Meist geht es dabei um die korrekte Berechnung der Parkplatzzahl, die lenkungswirksame Parkplatzbewirtschaftung, eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und den Hauslieferdienst. Immer mal wieder wird auch versucht, Anlagen, die so gross sind, dass sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) brauchen, an der UVP-Pflicht vorbeizumogeln. Ziel ist immer, die Anlagen umweltmässig zu optimieren. Der wichtigste Aspekt ist dabei die Verringerung des Autoverkehrs-Anteils.

Im Aargau greift der VCS etwa einen Fall pro Jahr auf. Meist gewinnt der VCS oder es können gute Vereinbarungen abschlossen werden.

Momentan laufende und abgeschlossene Fälle sind:

Umfahrung Mellingen

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