Abgeschlossene Rechtsfälle
2014: Ausgangslage
Die geplante Südwestumfahrung Brugg (SWU) wurde in einer Volksabstimmung angenommen, sie soll eine Verkehrsentlastung bringen. Durch die vorgesehene Umfahrung würden drei Hektaren Wald gerodet und Teile eines Naturschutzgebietes zerstört werden. Der VCS zweifelt an der Rechtmässigkeit der Linienführung und am Nutzen des Projekts und erhebt zusammen mit WWF und BirdLife Einwendungen.
2016: Einwendung abgewiesen
Der Regierungsrat weist die Einwendungen praktisch vollständig ab. Obwohl der VCS und die anderen beteiligten Umweltverbände das Projekt nach wie vor ablehnen, verzichten sie aufgrund magelnder Erfolgsaussichten auf einen Weiterzug.
2012: Ausgangslage
Die Stadt Baden will das Industrieareal Baden Nord, aus dem sich die ABB und Alstom teilweise zurückgezogen haben, weiterentwickeln. In diversen konzeptionellen Papieren werden schöne Versprechungen gemacht (Plafonieren des MIV etc.). In den Gestaltungsplänen sind aber keine konkreten Massnahmen zu entdecken. Der VCS erhebt Einwendungen und fordert konkrete wirksame Massnahmen.
2013: Verhandlungen
Es finden Verhandlungen zwischen der Stadt Baden und dem VCS statt. Die Stadt zeigt wenig Musikgehör für unsere Anliegen.
2014: Abweisung der Einwendungen
Die Stadt Baden weist unsere Einwendungen mit nur geringfügigen Verbesserungen ab. Wir entscheiden uns gegen eine Beschwerde.
2009: Ausgangslage
Der FC Aarau soll ein neues, grösseres und schöneres Stadion bekommen. Wie üblich ein Stadion mit einer sogenannten Mantelnutzung: Im Wesentlichen ein grosses Einkaufszentrum. Damit wird das Projekt zum Thema für den VCS. Vor den Sommerferien 2009 werden die für das Projekt nötige BNO-Änderung, der Gestaltungsplan, und das Baugesuch gleichzeitig aufgelegt. Es zeigen sich verschiedene Mängel: So ist zum Beispiel die Verkaufsfläche zu gross, und verschiedene Bestimmungen sind unklar. Der VCS macht gegen alle drei Erlassentwürfe Einsprache. In konstruktiven Verhandlungen über die BNO und den Gestaltungsplan können wir einiges herausholen. Das Baugesuch wird zurückgestellt.
2012: Einwendungen gegen das überarbeitete Baugesuch
Über den Jahreswechsel 2012/2013 liegt das überarbeitete Baugesuch erneut auf. Um die erreichten Auflagen zu sichern, sind vorsorgliche Einwendungen nötig. (Einsprachen heissen im Aargau mit dem neuen Baugesetz nun Einwendungen.)
2013: Verhandlungen
Es finden Verhandlungen zwischen der Stadt, Bauherrschaft und VCS statt. Die Bauherrschaft muss die Projektunterlagen mehrmals überarbeiten.
2014: Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen
Der VCS konnte in den Verhandlungen wesentliche Erfolge für die Umwelt erzielen. Nach Verhandlungsabschluss wird die Baubewilligung erteilt. Aufgrund der erzielten Verbesserungen entscheidet sich der VCS dafür, die Baubewilligung nicht anzufechten.