Einkaufszentrum Kaiseraugst
2014: Ausgangslage
Die Erweiterung eines Coop-Einkaufszentrums wird bewilligt, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verlangen. Dies wird dadurch gerechtfertigt, dass die beiden Teile „Kaiserhof“ und „Hobbyland“ separat zu betrachten seien und so jeweils nicht genug Verkaufsfläche für eine obligatorische UVP aufwiesen. Der VCS erhebt Beschwerde beim Regierungsrat.
2015: Regierungsrat gibt VCS recht
2015: Regierungsrat gibt VCS recht
Die beiden Teile des Einkaufszentrums sind Teil einer Gesamtanlage und damit UVP-pflichtig, urteilt der Regierungsrat. Coop zieht das Urteil weiter.
Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!