Tivoli Garten, Spreitenbach
2010: Ausgangslage
An das Gebäude des Shoppingzentrums Tivoli soll ein OBI-Fachmarkt mit 10'000m2 Verkaufsfläche angebaut werden - Tarnname "Tivoli Garten". Damit überschreitet dieser Fachmarkt die Schwelle von 7'500m2 bei weitem, ab der eine Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen muss. Eine UVP wurde zwar gemacht, aber nur über den Neubauteil. Nach unserer Einschätzung ist der OBI-Fachmarkt eine Erweiterung des Tivoli und zwischen dem Tivoli und dem Shoppi, dem Limmatpark und der Umweltarena besteht ein sogenannter funktioneller Zusammenhang. Wenn das richtig ist, muss eine UVP nicht nur um den neuen OBI-Fachmarkt, sondern um den gesamten Komplex - bestehend aus Shoppi, Tivoli inkl. Tivoli Garten, Limmatpark und Umweltarena - gemacht werden.
Die Bauherrschaft (Migros) lädt uns zu Gesprächen ein und bittet uns, unsere rechtliche und sachliche Einschätzung zum Projekt abgeben. Wir reichen eine Stellungnahme ein, in welcher wir aufzeigen, dass es unserer Meinung nach eine UVP um den ganzen Einkaufszenter-Komplex braucht.
Die Migros geht nicht auf unsere Vorstellung ein und lässt ein Projekt auflegen, in welchem nur der Neubauteil in die UVP einbezogen ist. Wir erheben Einwendung (Einsprache), in welcher wir beantragen, dass der Gesamtkomplex in die UVP einzubeziehen sei.
Da die Gemeinde unsere Einwendung mit Argumenten ablehnt, die wir nicht sehr überzeugend finden, erheben wir Beschwerde beim Departement BVU.
Das Departement BVU heisst unsere Beschwerde gut. Die Migros gibt nicht auf und macht Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Die Gemeinde macht ebenfalls Beschwerde.
Das Neubauprojekt und das Shoppingcenter Tivoli stellen eine Einheit dar, entscheidet das Verwaltungsgericht. Nicht einbezogen werden aber das Shoppi und die Umweltarena. Der VCS zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter, weil wir nach wie vor wollen, dass auch der Limmatpark und die Umweltarena in die UVP einbezogen werden.
Das Bundesgericht geht nahezu vollständig auf unsere Beschwerde ein, indem es bestätigt dass neben dem geplanten Neubau auch Tivoli, Shoppi und Limmatpark Teil des UVP-Perimeters sind. Hinzu kommen noch 380 Parkplätze der Umweltarena. Ein rechtswidriger Bau konnte somit verhindert werden. Für eine Neuauflage wäre nun eine umfangreichere UVP erforderlich.
Der aufgelegte Umweltverträglichkeitsbericht wurde zwar über den korrekten Perimeter erstellt, bewirkt aber keine Reduktion des die Umwelt belastenden Autoverkehrs. Weder eine Reduktion der stark überdimensionierten Parkplatzanlage, noch eine lenkungswirksame Parkplatzbewirtschaftung oder eine signifikante Reduktion der zulässigen Anzahl Fahrten (Fahrtenmodell) sind vorgesehen. Somit wird die umweltrechtliche Sanierung der Anlage nicht erreicht. Deshalb erhob der VCS erneut Einwendung. Nach Gesprächen wurde die Vorschriften zum Gestaltungsplan zwar noch etwas verbessert, allerdings genügen sie klar nicht. Vor diesem Hintergrund hat sich der VCS Aargau entschieden, an seiner Einwendung festzuhalten.
Der VCS Aargau arbeitet immer noch mit zusammen mit der Projektpromotoren an einer Verhandlungslösung. Allerdings muss eine solche Lösung wegen der Bedeutung der Anlage für die Umwelt und wegen ihrer präjudiziellen Wirkung als flächenmässig grösstem Einkaufszentrum der Schweiz deutlich umweltverträglicher ausfallen, als das aufgelegte Projekt.