Medienmitteilung zur Gesamtüberprüfung und Aktualisierung des Richtplans Paket 1

Höchste Zeit für eine echte Verkehrswende

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Der VCS Aargau fordert den Verzicht auf den weiteren Ausbau des Kantonsstrassennetzes und ein gutes Velowegnetz in allen Raumtypen.

 

Der VCS Aargau hat sich mit dem Richtplanentwurf, insbesondere mit dem umfassend überarbeiteten Sachgebiet Mobilität, auseinandergesetzt. Als zentrales Planungsinstrument des Kantons kommt dem Richtplan eine übergeordnete Bedeutung mit einem weiten Zeithorizont zu. Umso wichtiger ist es, die vorliegende Revision des Richtplans als Chance zu begreifen, die drängenden Umweltprobleme im Zusammenhang mit unserer Mobilität endlich anzugehen und eine Verkehrswende zu initiieren.

Verkehrsvermeidung durch raumplanerische Massnahmen

Der Richtplan ist das wichtigste Instrument, um Verkehrsprobleme wirksam und dauerhaft zu lösen. Die vielzitierte «Abstimmung von Siedlung und Verkehr» muss sich am Ziel orientieren, Fahrten möglichst überflüssig zu machen, indem Wohnen, Arbeiten und Freizeit nahe zueinander gebracht werden. Der VCS fordert deshalb eine «Politik der kurzen Wege», um Verkehr möglichst zu vermeiden. Dies ist nicht nur ökologisch notwendig und ökonomisch sinnvoll, sondern gibt den Menschen Freiheit über ihre eigene Zeit zurück und stärkt das soziale Zusammenleben in der Gemeinde.

Ausbaustopp für das Kantonsstrassennetz

Die jahrzehntelange nachfrageorientierte Verkehrspolitik hat ihr Versprechen von staufreien Strassen nicht eingelöst. Im Gegenteil: Die Stauproblematik ist mit dem kontinuierlichen Ausbau nicht kleiner, sondern grösser geworden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil heute grosse Teile der Bevölkerung zur Befriedigung ihrer alltäglichen Bedürfnisse auf das Auto angewiesen sind, denn das Auto hat die Wege für uns alle länger gemacht.

Die Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsflusses zu jeder Zeit darf nicht länger die Prämisse der Verkehrsplanung sein. Stau ist das einzige Regulativ im Verkehr, das dessen weiteres Wachstum begrenzen kann. Der VCS Aargau fordert deshalb mit Blick auf Klimakrise und die massive Umweltbelastung durch den motorisierten Verkehr, dass die Kapazitätsprobleme auf dem Kantonsstrassennetz nicht länger mit weiterem Ausbau beantwortet und die entsprechenden Planungsgrundsätze aus dem Richtplan gestrichen werden. Eine Auslegung des Strassennetzes auf die Verkehrsspitze ist ineffizient und extrem teuer; Kapazitätsausbauten sollen erst dann in Betracht gezogen werden, wenn der Verkehrsfluss zu weniger als 80 Prozent der Zeit gewährleistet ist.

Der Kanton soll sich weiter dafür einsetzen, dass eine gute Verfügbarkeit von Carsharingdiensten das private Auto überflüssig machen. Denn wer kein eigenes Auto vor der Tür stehen hat, fährt auch viel weniger Auto.

Ausbau des Velowegnetzes und optimale Bedingungen für den Veloverkehr

Das Velo hat ein riesiges Potenzial, denn die Hälfte aller Fahrten, die heute mit dem Auto zurückgelegt werden, ist kürzer als 5 Kilometer. Dank Elektrovelos sind heute auch topografische Herausforderungen kein Problem mehr; selbst im hügeligen Gelände kommt man mit dem Velo unverschwitzt ans Ziel. Die Herausforderung liegt woanders: Es fehlt nach wie vor an sicheren, direkten und attraktiven Infrastrukturen, viele Menschen fühlen sich auf dem Velo nicht sicher. Der VCS fordert ein gut ausgebautes, sicheres Velowegnetz in allen Raumtypen, auch in ländlichen Regionen, um den Anteil des Veloverkehrs am Modalsplit zu steigern. Dazu braucht es nicht nur attraktive Veloverbindungen für den Pendlerverkehr von der Peripherie ins Zentrum, sondern auch eine gute Vernetzung der ländlichen Siedlungsgebiete untereinander.

Ein Knackpunkt ist der knappe Platz in den Zentren. Der VCS fordert, dass die heute überdimensionierten Verkehrsflächen für den fahrenden und den ruhenden Motorfahrzeugverkehr zugunsten von mehr Platz für Velo- und Fussverkehr redimensioniert werden. Die Förderung von Carsharing schafft den dafür nötigen Platz, weil weniger Parkplätze benötigt werden. Um die Attraktivität des Velofahrens zu steigern, sollen kantonale Velorouten, die oftmals auf Gemeindestrassen verlaufen, analog zum Hauptstrassennetz vortrittsberechtigt sein.

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