Medienmitteilung zur Entwidmung eines Wegrechts in Eiken

VCS verteidigt Wegrecht in Eiken

Der VCS Aargau wehrt sich mit einer Einwendung gegen die Aufhebung eines Wegrechts beim Bahnhof Eiken, das der Gemeinderat verfügt hat. Ein attraktives Fusswegnetz ist Voraussetzung für die Förderung des Gehens als gesunde und umweltfreundliche Alternative zum Fahren.

Der Gemeinderat Eiken begründet die Aufhebung des Wegrechts zwischen Bahnhofstrasse und Landi damit, dass das öffentliche Interesse am Erhalt des Fusswegs gering sei. Bei einem Augenschein vor Ort stellte der VCS fest, dass der Weg weder signalisiert noch unterhalten ist und folglich auch kaum benutzt wird.

Die Förderung des Zufussgehens durch Schaffung und Erhalt attraktiver Wege liegt aber grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Der Gemeinderat hat dem VCS auf Anfrage bestätigt, dass er an der Förderung des Zufussgehens interessiert ist und das Fusswegnetz im Rahmen der Erarbeitung eines Kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) ausbauen will. In seinem Legislaturprogramm sieht er denn auch vor, Fusswege im Dorf zu erhalten, auszubauen und zu unterhalten. Die Aufhebung eines bestehenden, verbrieften Wegrechts steht jedoch im Widerspruch zu diesem Ziel. Der VCS fordert, dass der Gemeinderat zuerst den KGV erarbeiten lässt und erst danach auf Grundlage dieser übergeordneten Planung über das Wegrecht entscheidet.

Der Fussverkehr hat ein riesiges Potenzial

Im Zuge des Bevölkerungswachstums und der inneren Verdichtung des Siedlungsgebiets gewinnt das Zufussgehen an Bedeutung. Ein engmaschiges, attraktives Wegnetz mit möglichst direkten Wegen für Fussgängerinnen und Fussgänger ist deshalb im Interesse der gesamten Bevölkerung. Insbesondere besteht ein Interesse an rückwärtigen Erschliessungen und alternativen Wegführungen mit einer hohen Aufenthaltsqualität abseits der verkehrsbelasteten Strassen, die das Zufussgehen attraktiv und angenehm machen.

Das Gehen schont Klima und Umwelt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Volksgesundheit. Als einzige Mobilitätsform überhaupt erzielt der Fussverkehr einen effektiven externen Nutzen, während alle anderen Mobilitätsformen externe Kosten zulasten der Gesellschaft verursachen. Im Jahr 2019 verblieben Kosten in Höhe von 14 Milliarden Franken, für die die Steuerzahlenden statt die Verursacherinnen und Verursacher aufkommen mussten. Das Zufussgehen hat zudem ein riesiges Potenzial, die Strassen zu entlasten. Statistische Daten zeigen, dass 36 Prozent aller in der Schweiz zurückgelegten Wege kürzer sind als drei Kilometer – eine Distanz, die sich genussvoll zu Fuss zurücklegen lässt, wenn die Bedingungen dafür gut sind.

Update: Der Gemeinderat hat unsere Einwendung vollumfänglich gutgeheissen und die Verfügung zurückgenommen. Über die Aufhebung des Wegrechts wird erneut diskutiert, wenn ein Kommunaler Gesamtplan Verkehr (LGV) vorliegt. 

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